Ihre Experten für Berufung im Zivilrecht
Ihr starker Partner für die zweite Instanz
Willkommen bei Ihrer Rechtsanwaltskanzlei Elsner Dröge, Ihrer spezialisierten Anwaltskanzlei für Berufungsverfahren im Zivilrecht. Eine gerichtliche Entscheidung muss nicht das letzte Wort sein – wir unterstützen Sie kompetent und engagiert dabei, Ihr Recht in der zweiten Instanz durchzusetzen. Mit fundiertem Fachwissen, strategischer Prozessführung und umfassender Erfahrung in Berufungsverfahren stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite.
Warum Sie uns wählen sollten?
- Spezialisierung auf Berufungsverfahren: Wir konzentrieren uns auf zivilrechtliche Berufungen und verfügen über tiefgehende Expertise.
- Erfahrung aus zahlreichen Berufungsverfahren: Wir sind versiert im Umgang mit der nächsthöheren Instanz und kennen die Erfolgsfaktoren einer Berufung.
- Strategische Prozessführung: Wir analysieren Urteile sorgfältig und entwickeln eine maßgeschneiderte Berufungsstrategie.
- Transparente Kostenstruktur: Wir bieten Ihnen eine klare Aufschlüsselung der Kosten und beraten Sie umfassend über die Erfolgsaussichten Ihres Berufungsverfahrens.
Unsere Leistungen
1. Analyse des erstinstanzlichen Urteils
Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen des Urteils.
Identifikation von Rechtsfehlern und Verfahrensmängeln.
Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Berufung.
2. Strategische Beratung und Prozessvorbereitung
Entwicklung einer optimalen Berufungsstrategie.
Beratung über das Vorgehen und mögliche Alternativen zur Berufung.
Erstellung einer umfassenden Berufungsschrift mit fundierter Argumentation.
3. Vertretung in der Berufungsinstanz
Vertretung vor den zuständigen Oberlandesgerichten.
Vorbereitung und Durchführung von mündlichen Verhandlungen.
Reaktion auf Schriftsätze der Gegenseite und aktive Prozessgestaltung.
4. Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
Verhandlung mit der Gegenseite zur außergerichtlichen Beilegung.
Vergleichsangebote analysieren und strategisch bewerten.
5. Durchsetzung von Urteilen der Berufungsinstanz
Unterstützung bei der Vollstreckung eines erfolgreichen Berufungsurteils.
Prüfung weiterer rechtlicher Schritte, falls erforderlich.

Häufige Fragen zur Berufung im Zivilrecht
Wann kann eine Berufung eingelegt werden?
Eine Berufung ist möglich, wenn das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft ist und die rechtlichen oder tatsächlichen Feststellungen angefochten werden können. Zudem muss regelmäßig ein Mindeststreitwert von mehr als 600 € vorliegen oder das Gericht die Berufung ausdrücklich zulassen.
Wie lange habe ich Zeit für eine Berufung?
Die Berufungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Zustellung des Urteils. Die Berufungsbegründung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung erfolgen.
Welche Erfolgsaussichten hat eine Berufung?
Die Erfolgsaussichten einer Berufung hängen stark von den Fehlern des erstinstanzlichen Urteils ab. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihren Fall genau, um realistische Einschätzungen zu liefern.
Welche Kosten entstehen bei einer Berufung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens und den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir bieten Ihnen eine transparente Kostenübersicht und beraten zu Prozesskostenhilfe und Versicherungsübernahmen. Beachten Sie: Bereits die Einsichtsnahme in die Gerichtsakten ist aufwändig und verursacht Kosten.
Was passiert, wenn die Berufung scheitert?
Falls die Berufung nicht erfolgreich ist, prüfen wir weitere rechtliche Möglichkeiten, einschließlich einer möglichen Revision.
Unsere Arbeitsweise
So setzen wir Ihre Rechte durch
- Erstprüfung: Wir analysieren Ihr erstinstanzliches Urteil und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
- Individuelle Strategieentwicklung: Maßgeschneiderte Berufungsstrategie basierend auf Ihren Zielen.
- Effektive Schriftsatztechnik: Wir legen Berufung mit präziser Argumentation und Nachweisen ein.
- Proaktive Prozessvertretung: Wir führen Ihren Fall durch alle Phasen der Berufung.
- Nachhaltige Durchsetzung Ihrer Interessen: Betreuung bis zur erfolgreichen Umsetzung des Urteils.
Jetzt Beratung anfordern!
Wenn Sie mit einem erstinstanzlichen Urteil unzufrieden sind und eine Berufung erwägen, stehen wir Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine individuelle Strategieplanung.